22.08.2017

Packungsaufschriften Teil 2

Falls es noch Beweise braucht, dass die menschliche Rasse zum Untergang verurteilt ist – hier einige echte Packungsaufschriften verschiedener Konsumartikel:

  • auf der Verpackung eines Rowenta-Bügeleisens: „Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln“
    (Aber das hätte doch Zeit gespart!?)
  • auf Boot’s Hustenmedizin für Kinder: „Nach der Einnahme dieser Medizin nicht Autofahren oder Maschinen bedienen“
    (Wir könnten viel zur Unfall-Vermeidung tun, wenn wir doch nur diese erkälteten 5-jährigen Kinder von den Gabelstaplern wegbrächten!)
  • auf Nytol Schlafmittel: „Kann Müdigkeit verursachen“
    (Überraschung!)
  • auf einer japanischen Küchenmaschine: „Nicht für die anderen Benutzungen benutzen“
    (zugegeben, jetzt bin ich neugierig geworden…)

 

Fortsetzung folgt…

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