22.08.2017
Packungsaufschriften Teil 2
Falls es noch Beweise braucht, dass die menschliche Rasse zum Untergang verurteilt ist – hier einige echte Packungsaufschriften verschiedener Konsumartikel:
- auf der Verpackung eines Rowenta-Bügeleisens: „Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln“
(Aber das hätte doch Zeit gespart!?) - auf Boot’s Hustenmedizin für Kinder: „Nach der Einnahme dieser Medizin nicht Autofahren oder Maschinen bedienen“
(Wir könnten viel zur Unfall-Vermeidung tun, wenn wir doch nur diese erkälteten 5-jährigen Kinder von den Gabelstaplern wegbrächten!) - auf Nytol Schlafmittel: „Kann Müdigkeit verursachen“
(Überraschung!) - auf einer japanischen Küchenmaschine: „Nicht für die anderen Benutzungen benutzen“
(zugegeben, jetzt bin ich neugierig geworden…)
Fortsetzung folgt…